1. Revision Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Medizinproduktetechnologin/Medizinproduktetechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), 412.101.222.30
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 29. April 2024 im oben genannten Beruf neue Vorschriften über die berufliche Grundbildung erlassen:
- Verordnung über die berufliche Grundbildung: In der Verordnung über die berufliche Grundbildung Medizinproduktetechnologin EFZ und Medizinproduktetechnologe EFZ ist der Artikel 24 angepasst worden.
Die Dokumente können auf den Internetseiten www.bvz.admin.ch bezogen werden. Direktlink: Medizinproduktetechnologin EFZ / Medizinproduktetechnologe EFZ (admin.ch).
Inkrafttreten
Die neuen Bestimmungen über die Ausbildung treten am 1. Juni 2024 in Kraft.
Die Übergangsbestimmungen im Artikel 24 besagter Verordnung wurden angepasst. Demnach haben Personen mit Fachkundelehrgang II als Technische Sterilisationsassistentin/-assistent SGSV/H+ und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet der Medizinproduktetechnologin EFZ / des Medizinproduktetechnologen EFZ Berechtigung, bis zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Lernende auszubilden. Konkret dürfen ab Januar 2028 Personen die über keinen Titel als Medizinproduktetechnologin EFZ / Medizinproduktetechnologen EFZ verfügen ab diesem Datum keine Lernende mehr ausbilden.
2. Anerkennung von Aus- und Weiterbildung durch den SGSV
Die Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung arbeitet mit folgenden Partner, je nach Sprachregion, zusammen:
- H-Plus Bildung, Aarau
- Careum, Zürich
- Espaces compétences, Lausanne
- Ecole supérieure de la santé, Lausanne
- Centro professionale sociosanitario, Lugano
- Scuola superiore medico tecnica, Lugano
Ausserdem organisiert die Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung in den Sprachregionen punktuelle Weiterbildungen für die Leitenden Personen und Mitarbeitenden in den AEMPs, sowie die jährlichen Fachtagungen.
Es ist uns ein Anliegen Sie zu informieren, dass ausschliesslich die Diplome, Zertifikate und Zeugnisse von diesen Institutionen durch die Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung anerkannt werden. Weiter gilt zu beachten, dass die Swissmedic als Herausgeberin der Schweizerischen Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten sich auf die wissenschaftliche Arbeit unserer Gesellschaft lehnt und darauf beruht.